Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

§ 1 Geltung
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit uns sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Ware vorbehaltlos liefern bzw. annehmen.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


§ 2 Ein- und Verkauf
Neben den Regelungen nach I. und IV. gelten für den Einkauf durch uns die nachstehenden Einkaufsbedingungen und für den Verkauf durch uns die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Soweit diese im Widerspruch zu den sonstigen Regelungen in I. oder IV. unserer AGB stehen sollten, gehen sie diesen vor.


II. Einkaufsbedingungen

§ 1 Angebot, Annahme
Der Verkäufer ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von zwei Wochen, anzunehmen.


§ 2 Preise, Zahlung
(1) Der von uns zu entrichtende Preis versteht sich für Lieferung frei Haus, einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie einschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Er ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungsstellung netto.


§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen gesetzlichen Umfang zu.


§ 4 Lieferung
(1) Alle in der Bestellung genannten oder anderweitig vereinbarten Liefertermine sind bindend.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns über jegliche drohende oder eingetretene Nichteinhaltung eines Liefertermins, deren Ursachen und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Eintritt des Lieferverzugs bleibt davon unberührt.


§ 5 Gefahrübergang, Versendung.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst mit ordnungsgemäßer und vollständiger Lieferung frei Haus am genannten Bestimmungsort auf uns über.


§ 6 Mängelhaftung, Gewährleistung
(1) Gesetzliche Gewährleistungsrechte stehen uns uneingeschränkt zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Schadensersatz zu verlangen.
(2) Bei Gefahr im Verzug sind wir berechtigt, nach entsprechender Anzeige an den Verkäufer Mängelbeseitigung auf Kosten des Verkäufers selbst vorzunehmen.
(3) Mängelgewährleistungsansprüche verjähren 36 Monate nach Gefahrübergang.


§ 7 Produkthaftung, Versicherung
(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten bzw. von Ansprüchen Dritter, die durch Herstellung, Lieferung, Lagerung oder Verwendung der gelieferten Ware entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anspruch auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits beruht.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages stets eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer ausreichenden Mindest-Deckungssumme von 10 Mio. Euro pro Personenschaden bzw. Sachschaden zu unterhalten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


§ 8 Rechtsmängel
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Ware frei von Rechten Dritter geliefert wird und durch die Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(2) Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren gemäß II. § 6 (3).


III. Verkaufsbedingungen

§ 1 Angebot, Annahme
Sofern die Bestellung des Käufers ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.


§ 2 Preise, Zahlung
(1) Unsere Preise sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, freibleibend. Sie verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.


§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.


§ 4 Lieferung, Rücknahme
(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käu-fers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
(3) Soweit wir zur Vorleistung verpflichtet sind und uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die zur Annahme einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Käufers berechtigen, können wir nach unserer Wahl eine Besicherung unseres Anspruchs innerhalb angemessener Zeit oder die Auslieferung nur Zug- um- Zug gegen Zahlung beanspruchen. Verweigert der Käufer dies, sind wir unter Vorbehalt aller weitergehenden Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Umstände wie z. B. Streiks, Betriebsstörungen, behördlicher Anordnungen, nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten oder sonstige Umstände, die uns die geschuldete Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, begründen keinen Verzug. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Überschreitet diese zwei Monate, sind nach angemessener Nachfristsetzung beide Teile berechtigt, hinsichtlich der noch ausstehenden Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche hierwegen sind ausgeschlossen.
(5) Lieferfristen und Auslieferungstermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind oder von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Überschreitung von Lieferfristen ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
(6) Teillieferungen und deren separate Berechnung sind uns gestattet, soweit sie dem Besteller nicht unzumutbar sind.
(7) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton und sonstige, für die Gebrauchstauglichkeit unerhebliche Änderungen bleiben uns vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen dem Käufer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind.
(8) Die Rücknahme ausgelieferter Ware durch uns setzt einen gesetzlichen Anspruch des Käufers oder eine ausdrückliche Vereinbarung mit uns in Textform voraus. Soweit wir einer gesetzlich nicht geschuldeten Rücknahme durch Vereinbarung zugestimmt haben, steht uns für die Rückabwicklung eine Aufwandspauschale i.H.v. 20 % des Warenwerts zu. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.


§ 5 Gefahrübergang, Versendung
(1) Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
(2) In der Art der Verpackung und des Versands sind wir frei.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zum vollständigen Eingang aller vom Besteller aus der Geschäftsverbindung geschuldeten Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.


§ 7 Gewährleistung
(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
(2) Nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit gelten nicht als Mangel.
(3) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Soweit das Gesetz in §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, 479 Abs. 1 BGB und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB andere Fristen zwingend vorsieht, gelten diese.
(4) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.


IV. Haftung, anwendbares Recht, Gerichtsstand

§ 1 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.


§2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.


§ 3 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der BBP GmbH kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CSIG) ist ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der BBP GmbH. Ihr bleibt jedoch vorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners einzuleiten.

Information Streitbeilegungsverfahren

Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir verpflichtet Sie wie folgt zu informieren:

Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.

Stand: 04.09.2019

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